Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft zur Teilnahme
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Im strafrechtlichen Gutachten besteht häufig eine Teilaufgabe darin, festzustellen, ob eine Person als Täter oder Teilnehmer gehandelt hat. Täterschaft und Teilnahme sollten aber nicht pauschal voneinander abgegrenzt werden. Die Abgrenzungskriterien (der Tatherrschaftslehre und der modifizierten subjektive Theorie) müssen an die Täterschaftsfo...
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